Fehlhaltungen, chronische Schmerzen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Gründe für einen ergonomischen Bürostuhl gibt es viele. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, zahlt die Krankenkasse unter Umständen einen Zuschuss. Wann das der Fall ist und wie Sie eine anteilige Kostenübernahme beantragen können, beleuchten wir in diesem Artikel.
Auf einen BlickSo viel vorweg: Ob und inwieweit Krankenkassen ergonomische Bürostühle – ein sogenanntes „Hilfsmittel“ – bezuschussen, hängt vom jeweiligen Träger ab. Letztlich entscheidet also jede Krankenkasse selbst, wofür es Geld gibt. Die Bewilligung eines Zuschusses hängt dabei stark vom Einzelfall ab und setzt in der Regel eine persönliche Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter voraus. Alle Krankenkassen – von der Techniker Krankenkasse (TK) über die BARMER bis zur DAK – knüpfen die anteilige Übernahme von Kosten allerdings an bestimmte Voraussetzungen.
Damit haben Frauen auch besondere Anforderungen an ergonomische Bürostühle. Das Problem: Selten wird ein Bürostuhl speziell für Frauen entwickelt. Stattdessen richten sie sich an Männer und Frauen gleichermaßen. Das führt dazu, dass insbesondere kleine, schmale und leichte Frauen längst nicht auf jedem Bürostuhl gesund sitzen können.
So muss eine „medizinische Notwendigkeit“ für die Beantragung eines ergonomischen Bürostuhls bestehen und klar sein, dass der Bürostuhl für Ihre berufliche Tätigkeit essenziell ist. Beantragen Sie etwa wegen chronischer Rückenschmerzen oder nach einem Bandscheibenvorfall einen Bürostuhl bei der Krankenkasse, ist es möglich, dass der Zuschuss gewährt wird. Immerhin liegt es prinzipiell im Interesse Ihrer Krankenkasse, dass Sie gesund bleiben – und weiterhin uneingeschränkt am Arbeitsleben teilnehmen können. Leistungen wie Krankengeld und Reha-Maßnahmen etwa sind ungleich teurer als ein orthopädischer oder ergonomischer Bürostuhl, können allerdings durch die langfristige Nutzung eines ungeeigneten Bürostuhls notwendig werden. Denn erwiesenermaßen ist langes (und falsches!) Sitzen ungesund und kann zu gravierenden gesundheitlichen Folgen führen – von Muskelentzündungen über chronische Schmerzen bis hin zu Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Um einen Zuschuss für Ihren Bürostuhl von der Krankenasse zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Jetzt haben Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt und können den Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Wichtig: Sollte dieser abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einzulegen. Dieser kann durchaus erfolgreich sein, wenn der Krankenkasse schlicht nicht alle Informationen für die Bewilligung zur Verfügung gestanden haben. Beispielsweise, weil das Attest des Arztes zu ungenau formuliert worden ist. In diesem Fall sollten Sie das Attest nachschärfen lassen und die entsprechenden Informationen so schnell wie möglich nachreichen.
Gut zu wissen: Nicht nur die Krankenkassen, auch andere Träger übernehmen unter Umständen anteilige Kosten für die Anschaffung eines ergonomischen Bürostuhls.
Übrigens: Nicht nur ergonomische Bürostuhle, auch höhenverstellbare Schreibtische (Sitz-Steh-Schreibtisch) sind zuschussfähig!
Sie planen, einen ergonomischen Bürostuhl bei der Krankenkasse zu beantragen? Oder Sie sind bereits einen Schritt weiter und suchen einen passenden Bürostuhl, der Ihre Gesundheit optimal fördert? Dipl. Physiotherapeut Richard Hageleit, Geschäftsführer der ErgoSitz GmbH, hilft Ihnen weiter. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine individuelle Beratung durch unseren Ergonomie-Experten!